United Signals
Softwarelösungen für Digitale Workflows & Business Control Center — Nutzungsbestimmungen
Die UNITED SIGNALS GmbH, Kennedyallee 93, 60596 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „UNITED SIGNALS") entwickelt und betreibt ein Workflow-Tool mit Business Control Center, welches papierlose Funktionalitäten im Bereich des Onboardings, Vertragsvorgängen, der Identifizierung von Personen durch einen Dritten sowie weiterer Anwendungsfälle beinhaltet. Das Workflow-Tool und das Business Control Center ermöglichen Unternehmen einen individualisierbaren und professionellen Kontakt zu potenziellen Endkunden sowie die interne Administration und Bearbeitung der Vorgänge durch Mitarbeitende.
Über das Tool können Endkunden des Lizenznehmers mit diesem in Vertragsbeziehungen treten. UNITED SIGNALS wird in keinem Fall Vertragspartner der Endkunden und wird nicht Partei von Verträgen zwischen dem Lizenznehmer und dessen Endkunden. Vor diesem Hintergrund gewährt UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer auf Basis dieses Vertrages die Nutzung des Workflow-Tools und des Business Control Centers.
(1) Workflow-Tool: Ein von UNITED SIGNALS erstelltes Software-Tool, auf welches der Lizenznehmer sowie dessen Endkunden und Interessenten online zugreifen können und über welches der Lizenznehmer papierlos Daten von Interessenten und Kund:innen einholen sowie Formulare ausfüllen und Verträge schließen kann. Das Tool wird, sofern nicht ausdrücklich ein Hosting durch den Lizenznehmer vereinbart ist, von UNITED SIGNALS gehostet und kann in die Internetpräsenz des Lizenznehmers durch Verlinkung integriert werden. Anbieter der über das Tool für Endkunden abrufbaren Dienste ist allein der Lizenznehmer. Das Workflow-Tool kann entweder mit Manager-Funktion oder mit Manager- und zusätzlich Editor-Funktion erworben werden.
(2) Manager-Funktion: Ermöglicht es dem Lizenznehmer, auf Workflows sowie das Business Control Center des Workflow-Tools nach Maßgabe der vertraglichen Nutzungsbestimmungen zuzugreifen. Sie ermöglicht keinen Zugriff auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform).
(3) Editor-Funktion: Ermöglicht es dem Lizenznehmer, auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform) des Workflow-Tools zuzugreifen, um selbst Workflows zu erstellen und zu bearbeiten.
(4) Business Control Center: Ein von UNITED SIGNALS erstelltes Software-Tool, auf welches der Lizenznehmer online passwortgeschützt zugreifen kann und über welches die z. B. aus dem Workflow-Tool erfassten und generierten Kundendaten und Verträge von Endkunden eingesehen sowie durch vordefinierte Funktionalitäten validiert werden können. Das Tool wird von UNITED SIGNALS gehostet.
(5) Endkunden: Personen, die als Kund:innen oder mögliche zukünftige Kund:innen des Lizenznehmers auf dessen Internetpräsenz sowie Workflows des gebuchten Workflow-Tools zugreifen. Vertragliche Beziehungen zwischen Endkunden und UNITED SIGNALS werden durch die Verwendung der gebuchten Tools und diesen Vertrag nicht begründet.
(6) Internetpräsenz: Internetseiten, die von dem Lizenznehmer oder einem Drittanwender betrieben und öffentlich zugänglich gemacht werden und die auf Workflows bzw. die gebuchten Tools verlinken. Der Lizenznehmer agiert dabei als Diensteanbieter gegenüber Dritten.
(7) Plattform: Besteht aus den von UNITED SIGNALS bereitgestellten Servern einschließlich Ausgangsroutern, auf denen die gebuchten Tools gehostet werden. Plattform und Tools fungieren lediglich als Technologieträger für die Angebote des Lizenznehmers.
(8) Tool(s): Zusammen oder einzeln, das Workflow-Tool und das Business Control Center.
Diesem Vertrag sind bei Unterzeichnung die folgenden Anlagen beigefügt, die verpflichtender Bestandteil des Vertrages sind:
Je nach Branchenzugehörigkeit des Lizenznehmers nehmen die Parteien eine Zusatzvereinbarung zur Regelung sektorspezifischer regulatorischer Anforderungen als Anlage 4 auf. Im Falle von Konflikten zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und den Anlagen gehen die Bestimmungen der jeweiligen Anlage vor, soweit der Regelungsgegenstand der Anlage betroffen ist.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der auf der Plattform gehosteten Tools durch UNITED SIGNALS für Zwecke des Lizenznehmers nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages (nachfolgend „Services").
(2) Gegenstand der Services sind die jeweils aktuellen Versionen der gebuchten Tools. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Version. UNITED SIGNALS behält sich das Recht vor, ihre Tools sowie die Plattformsysteme im Zuge von Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Bugfixing und Erweiterungen nach eigenem Ermessen zu verändern, ohne dem Lizenznehmer unzumutbare Benachteiligungen zuzufügen.
(3) Ausschließlich der Lizenznehmer wird Anbieter der ihm zugeordneten Internetpräsenz. In keinem Fall wird UNITED SIGNALS als Plattform- oder Diensteanbieter gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten agieren.
(4) Durch diesen Vertrag werden ausdrücklich keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen dem Endkunden und UNITED SIGNALS begründet (kein Vertrag zugunsten Dritter).
(5) Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Lizenznehmers gelten nur dann, wenn UNITED SIGNALS deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(6) UNITED SIGNALS bietet Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an.
(1) Ein Vertrag kommt bei einer Bestellung über das Webportal von UNITED SIGNALS gemäß Absatz (2), andernfalls durch Annahme des unterbreiteten Angebots, spätestens jedoch durch Übermittlung der Zugangsdaten zu den Services zustande (nachfolgend „Einzelvertrag").
(2) Erwirbt der Lizenznehmer Services über das Webportal, gelten folgende Bestimmungen:
(3) Treffen diese AGB und ein Einzelvertrag unterschiedliche Regelungen zum gleichen Gegenstand, geht die Regelung des Einzelvertrags vor.
(1) Die Eigenschaften des Workflow-Tools sowie des Business Control Centers in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlagen 1 und 2. Veränderungen im Zuge der Produktweiterentwicklung teilt UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer mit.
(2) UNITED SIGNALS behält sich vor, die Verwendung der gebuchten Tools durch bestimmte Drittanwender zu beschränken oder zu verweigern, wenn der begründete Verdacht eines Rechtsverstoßes besteht. UNITED SIGNALS ist jedoch nicht zu einer diesbezüglichen Prüfung verpflichtet.
(3) Verfügbarkeit der Plattform: a. Wartungsarbeiten erfolgen am Wochenende von Freitag 22 Uhr bis Sonntag 23 Uhr (MEZ); in diesem Wartungsfenster kann die Plattform zeitweise nicht erreichbar sein. b. UNITED SIGNALS stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von mindestens 98 % pro Kalendermonat zur Verfügung (Wartungsfenster ausgenommen). c. Geplante Service-Arbeiten, die die Verfügbarkeit länger als 15 Sekunden beeinträchtigen, kündigt UNITED SIGNALS 2 Stunden im Voraus per E-Mail an.
(4) Übergabepunkt der Leistungen ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf denen die Plattform gehostet wird, und dem Internet.
(5) Es obliegt dem Lizenznehmer, die Endkunden auf die genannte Verfügbarkeit sowie etwaige finanzielle Risiken bei (teilweiser) Nichtverfügbarkeit hinzuweisen.
(6) Dem Lizenznehmer werden die Tools nicht zur Nutzung außerhalb der Plattform (on premise) überlassen.
(1) UNITED SIGNALS hält sich an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten der Endkunden des Lizenznehmers ist jedoch nur der Lizenznehmer Verantwortlicher im Sinne des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Zwischen dem Lizenznehmer und UNITED SIGNALS wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der Bestandteil dieses Vertrages wird.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Kund:innen ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und zu verarbeiten und seine Kund:innen entsprechend zu informieren. Zur Unterstützung stellt UNITED SIGNALS die Anlage 3 („Datenschutz") zur Verfügung, die jedoch keine Rechtsberatung darstellt. Es bleibt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten sicherzustellen.
Der Lizenznehmer betreibt seine Internetpräsenz als rechtlich verantwortliche Person und Diensteanbieter selbst und im eigenen Namen.
(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, durch entsprechende Hinweistexte deutlich zu machen, dass er selbst (und nicht UNITED SIGNALS) Betreiber und Diensteanbieter ist, und ein gesetzeskonformes Impressum vorzuhalten.
(2) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Informationspflichten verantwortlich. UNITED SIGNALS ist nicht für die Rechtskonformität der vom Lizenznehmer betriebenen Internetpräsenz verantwortlich; die Haftung für von UNITED SIGNALS erstellte Workflows bleibt unberührt.
(3) Über die Internetpräsenz abrufbare Dienste können erlaubnispflichtige Dienstleistungen (z. B. Finanzdienstleistungen) darstellen. Der Lizenznehmer bzw. dessen Vertragspartner ist allein für die Zulassung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Pflichten verantwortlich.
(4) Die abrufbaren Services können Leistungen von Drittunternehmen voraussetzen (insbesondere die Identifizierung von Endkunden). Drittunternehmen werden ausschließlich vom Lizenznehmer beauftragt. Diese Bedingungen gelten entsprechend für von Drittanwendern betriebene Internetpräsenzen.
(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, u. a.: UNITED SIGNALS alle erforderlichen Informationen bereitzustellen; die Tools nicht zu reproduzieren, kopieren oder weiterzuveräußern; nicht ohne Berechtigung auf die Plattform zuzugreifen oder diese zu behindern; die Funktionen nur für rechtlich zulässige Zwecke zu nutzen; keine Schadprogramme einzuschleusen; die Plattform nicht zu verändern oder zu pflegen; und (bei Editor-Funktion) nicht mehr als die vereinbarte Anzahl von Workflows zu erstellen.
(2) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine geschäftliche Betätigung in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Verbot der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, erfolgt.
(3) Der Lizenznehmer stellt vertraglich sicher, dass seine Vertragspartner, Endkunden und Drittanwender die Absätze (1) und (2) ebenfalls einhalten, und haftet UNITED SIGNALS für daraus entstehende Schäden.
(4) Im Falle von Verstößen ist UNITED SIGNALS berechtigt, den Zugang zu den Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dabei werden die berechtigten Interessen des Lizenznehmers angemessen berücksichtigt.
(1) Der Lizenznehmer räumt UNITED SIGNALS an den hochgeladenen oder übermittelten Dateien und Inhalten (einschließlich Marken) das räumlich unbeschränkte, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veränderung und des öffentlichen Zugänglichmachens (inkl. Unterlizenzierung) ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
(2) Der Lizenznehmer versichert, dass die Nutzung der Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Markenrechte) verletzt.
(3) UNITED SIGNALS wird übermittelte oder gespeicherte Informationen nicht einsehen oder überwachen, ergreift jedoch bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte die erforderlichen Maßnahmen.
(1) Für die Services entrichtet der Lizenznehmer das im Einzelvertrag vereinbarte Entgelt. Soweit nicht anders bestimmt, ist das Entgelt für die Erstlaufzeit innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang und für Verlängerungslaufzeiten jeweils vor Beginn des Vertragsjahres im Voraus fällig.
(2) UNITED SIGNALS ist berechtigt, die Vergütung jährlich angemessen anzupassen (unter Berücksichtigung von Kostenänderungen bei Löhnen, Gehältern und IT-Dienstleistungen). Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; die Kündigung ist unverzüglich nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu erklären.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(1) Die Parteien benennen je einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen und teilen einander deren Kontaktdaten mit.
(2) Ein Austausch der Ansprechpartner ist möglich; die andere Partei ist mindestens 5 Werktage vorher in Textform unter Angabe von Namen und Kontaktdaten zu informieren.
(3) Alle Willenserklärungen und Mitteilungen erfolgen in Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Maßgeblich für Fristen ist der Zugang beim Empfänger.
(1) Die verschuldensunabhängige Haftung von UNITED SIGNALS für bei Vertragsbeginn bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung nach den folgenden Regelungen.
(2) UNITED SIGNALS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet UNITED SIGNALS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden einschließlich entgangenen Gewinns.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Keine Haftung für höhere Gewalt (z. B. Terroranschläge, Naturkatastrophen, Streiks, Embargos, Behördenentscheidungen), die die Leistungen unmöglich machen oder erheblich erschweren.
(5) Keine Haftung für Störungen und Qualitätsverlust der Internetdatenübertragung, soweit nicht von UNITED SIGNALS zu vertreten.
(6) Die Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UNITED SIGNALS.
(1) Sämtliche Schutzrechte an den Tools (Urheberrechte, Markenrechte, Know-how etc.) stehen UNITED SIGNALS und seinen Lizenzgebern zu. Der Lizenznehmer greift diese Schutzrechte nicht an.
(2) UNITED SIGNALS gewährt dem Lizenznehmer das Recht zum Zugriff auf die Plattform und zur Nutzung der Tools ausschließlich zur Verfolgung des eigenen Geschäftszwecks und gemäß den Vorgaben dieses Vertrages.
(3) Bei Erwerb des Workflow-Tools mit Editor-Funktion darf der Lizenznehmer die vertraglich vereinbarte Anzahl von Workflows erstellen und auf der Plattform hosten.
(4) UNITED SIGNALS bleibt frei, eigene Softwareprogramme, Ideen, Konzepte und Tools zu verwenden. Entwicklungen des Lizenznehmers begründen keine Rechte gegen UNITED SIGNALS.
(5) Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf unberechtigten Zugriff ist UNITED SIGNALS unverzüglich zu informieren; UNITED SIGNALS kann Zugänge sperren, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.
(1) Die Parteien verpflichten sich, über diesen Vertrag, dessen Inhalte und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen unbegrenzt Stillschweigen zu wahren.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren, die öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Vertragsverletzung) oder die gesetzlich bzw. behördlich offengelegt werden müssen (mit vorheriger Information der anderen Partei, soweit möglich).
(3) Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Berater:innen oder Mitarbeitende, die beruflich oder vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
(1) Die Service-Laufzeit beginnt mit Bereitstellung der Services, endet mit Ablauf der Erstlaufzeit und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für UNITED SIGNALS ist insbesondere ein Verstoß gegen §§ 7, 8, 9, 13 oder 14.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Tools abgeschaltet. Daten werden noch einen Monat zum Download bereitgehalten und danach gelöscht.
(4) Die §§ 7, 8, 9, 13, 14, 16, 17 und § 15 bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.
(1) Der Lizenznehmer stellt UNITED SIGNALS von Ansprüchen Dritter frei, die aus Pflichtverletzungen oder rechtswidriger Nutzung der Services resultieren, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Lizenznehmer stellt alle zur Prüfung der Ansprüche erforderlichen Informationen unverzüglich bereit.
(3) Weitergehende Ansprüche von UNITED SIGNALS bleiben unberührt.
Der Lizenznehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
UNITED SIGNALS kann Subunternehmer einsetzen. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt UNITED SIGNALS verantwortlich.
(1) Es findet deutsches Recht Anwendung, ausgenommen Vorschriften zur Rechtswahl einer anderen Ordnung. Das CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
(2) Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von UNITED SIGNALS. UNITED SIGNALS kann auch am Sitz des Lizenznehmers klagen.
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats.
(2) UNITED SIGNALS kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber übertragen. Der Lizenznehmer stimmt dem bereits jetzt zu.
(3) Änderungen der AGB zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen, zur Beseitigung von Auslegungszweifeln oder zur Anpassung an technologische/marktbezogene Entwicklungen werden 4 Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien vereinbaren eine Ersatzregelung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Editor-Funktion ermöglicht es dem Lizenznehmer, innerhalb des Workflow-Tools eigene Workflows zu erstellen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verwalten. Die Workflows basieren auf einem modularen Formularsystem und können individuell an die Anforderungen des Lizenznehmers und dessen Endkunden angepasst werden.
Zugriff auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform) zur Erstellung und Verwaltung von Workflows.
Erstellung von Workflows, die auf großen, mittleren und kleinen Endgeräten (mobile Optimierung) optimal dargestellt werden.
Seitenbasierter Aufbau mit drag-and-drop-basiertem Formularprinzip. Toolbox mit Elementkategorien:
Farbgestaltung, Schriftarten und weitere Designanpassungen gemäß Markenidentität des Lizenznehmers.
Integration des Subkontraktors DeepL zur automatisierten Übersetzung in weitere Sprachen.
Bedingte Sichtbarkeit von Elementen basierend auf Nutzerinteraktionen sowie benutzerdefinierte Validierungen zur Prüfung von Eingaben.
Direkte Veröffentlichung des Workflows als URL in zwei Modi: (1) mit Registrierungsseite (Flow mit Authentifizierung) – Endnutzer gibt E-Mail-Adresse ein, mit Möglichkeit zum Zwischenspeichern und späteren Fortsetzen; (2) ohne Registrierungsseite (Flow ohne Authentifizierung) – offen zugänglich für alle mit dem Link, kein Wiedereinstieg bei Seitenneuladen.
Optionen bei Änderungen an aktiven Vorgängen: Zurücksetzen aktiver Vorgänge, Zurücksetzen an Tag X, Überschreiben der aktiven Vorgänge.
Plattformeigene Sprache zur Datenverarbeitung und Referenzierung innerhalb von Workflows, mit KI-gestützter Unterstützung bei der Generierung von EL-Code.
Integration externer Anbieter für digitale Signaturen, Kundenlegitimation (z. B. Videoident), Validierungen, Compliance-Dienste und weitere prozessunterstützende Dienste.
Die in Anlage 1 beschriebenen Funktionen bilden den gesamten Funktionsumfang der Plattform. In einer konkreten Workflow-Applikation (Flow) stehen nur die Funktionen zur Verfügung, die im Rahmen der individuellen Konfiguration und des gewählten Plans aktiviert wurden. Lizenznehmer sowie dessen Endkunden und Interessenten können online auf die Workflow-Applikationen zugreifen – zum papierlosen Einholen von Daten, Ausfüllen von Formularen und Abschluss von Verträgen.
Rechtliche Hinweise: Die Plattform kann digitale Vertragsabschlüsse technisch rechtlich verbindlich abwickeln, soweit gesetzlich zulässig. Inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Vertragsinhalte liegt ausschließlich in der Verantwortung des Lizenznehmers.
Das Business Control Center (BCC) ist ein webbasiertes Tool zur Einsicht, Verwaltung und Validierung der durch das Workflow-Tool erfassten Endkundenvorgänge. Der Zugriff erfolgt passwortgeschützt und ist auf Nutzer:innen mit Manager-Funktion beschränkt.
Zugang für Nutzer:innen mit Manager-Funktion; jeder Zugang wird im Betriebsmodell lizenziert. Bei Enterprise-Kunden: Möglichkeit zur Vergabe von Custom Roles/Subrollen (vollständiger Manager-Zugang erforderlich).
Übersicht und Verwaltung aller Endkundenvorgänge innerhalb der zugewiesenen Flow-Gruppen. Inbox-Funktion für jeden Flow mit tabellarischer Übersicht und individualisierbarer Spaltenansicht.
Anzeige der aktuellen Runtime-Evaluation des Workflows mit befüllten Daten. Exportfunktionen: Vorgangslink (UUID-basiert), Datenexport als CSV und XML, Audit-Protokoll (nur Enterprise-Feature).
Manueller Start eines neuen Vorgangs aus dem BCC (Einladung via E-Mail, optionale Vorbefüllung manuell oder per XML), Archivierung/Wiederherstellung einzelner oder mehrerer Vorgänge, Statusanzeige je Vorgang.
Definition mehrerer Approval-Schritte; Korrekturen, Prüfanforderungen und Genehmigungen; Anzeige der vollständigen Prüfhistorie.
Tabellarische Übersicht über die im Workflow ausgeführten Aktionen, mit Rückverfolgbarkeit und Dokumentation pro Vorgang.
Generierte PDF-Dateien (inkl. signierter Dokumente) sind in der Detailansicht und direkt aus der Inbox abrufbar.
Diese Anlage dient zur Unterstützung des Lizenznehmers bei der Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber Endkunden und Besuchern seiner Internetpräsenz gemäß DSGVO.
Wichtiger Hinweis: Die Anlage stellt keine Rechtsberatung dar und enthält nur beispielhafte, rechtlich nicht geprüfte Informationen. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Pflichten liegt vollständig in der Verantwortung des Lizenznehmers. UNITED SIGNALS kann auf Anfrage weitere Informationen zur Funktionsweise der Tools bereitstellen, übernimmt jedoch keine Haftung für die rechtliche Korrektheit.
Lizenznehmer: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die personenbezogenen Daten seiner Endkunden. UNITED SIGNALS: Auftragsverarbeiter; es wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
Daten, die Endkunden oder der Lizenznehmer über die Plattform eingeben, werden in einer Datenbank gespeichert. Zugriff haben der Lizenznehmer sowie berechtigte Dritte nach dessen Weisung.
Aufzeichnung des Verlaufs der Dateneingabe jedes Endkunden (Zeitpunkt jeder Eingabe, z. B. gesetzte Häkchen); Änderungen durch den Lizenznehmer werden ebenfalls protokolliert.
Klickverlauf einer Session (anonymisiert, kein individuelles Nutzerprofil) sowie Logfiles zur Sicherstellung der Systemstabilität und Integrität (IP-Adressen werden anonymisiert). UNITED SIGNALS stellt einen Standardtext bereit, der vom Lizenznehmer geprüft und ggf. angepasst werden muss.
UNITED SIGNALS setzt für die Serviceerbringung bestimmte Drittdienste ein, die Daten im Auftrag verarbeiten. Übersicht der Subunternehmer: flowniq.com/flowniq-subunternehmer.
Technisch notwendige Session-Cookies dienen der Funktionsfähigkeit der Webseite, enthalten keine personenbezogenen Daten (nur eine ID zur Wiedererkennung) und werden beim Schließen des Browsers gelöscht. UNITED SIGNALS stellt einen Standardtext für Cookies bereit; die rechtliche Prüfung obliegt dem Lizenznehmer.
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